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   BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20   

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https://dejure.org/2022,12704
BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20 (https://dejure.org/2022,12704)
BAG, Entscheidung vom 01.06.2022 - 7 ABR 41/20 (https://dejure.org/2022,12704)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 (https://dejure.org/2022,12704)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats am Beschlussverfahren; Grundsätze zur Gesetzesauslegung; Entsendung eines nicht zum Trägerunternehmen gehörenden Betriebsratsmitglieds eines Gemeinschaftsbetriebs in den Gesamtbetriebsrat

  • rewis.io

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

  • Betriebs-Berater

    Beteiligtenfähigkeit - Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung nicht unternehmensangehöriger Betriebsratsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsbetrieb; Gesamtbetriebsrat; Entsendung

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsbetrieb; Gesamtbetriebsrat; Entsendung

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren - und die abgelaufene Mandat des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs - und der Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied im Gesamtbetriebsrat?

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2453
  • NZA 2022, 1542
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Der Kompetenzstreit war Gegenstand einer beim Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts unter - 1 ABR 20/21 - geführten Rechtsbeschwerde des zu 1.

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis (BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .

    In einem Beschlussverfahren kann nach § 83 Abs. 3 ArbGG nur eine Person, Vereinigung oder Stelle zu hören sein, die nach § 10 ArbGG beteiligtenfähig ist (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .

    Der Betriebsrat bleibt in diesem Fall im Amt und behält - neben einem Übergangsmandat iSv. § 21a Abs. 1 BetrVG für den abgespaltenen Betriebsteil - das ihm durch die Wahl übertragene originäre Vollmandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 20; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 48 mwN, BAGE 142, 36; 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 12 mwN, BAGE 126, 169) .

    Entscheidend ist vielmehr auch in einem solchen Fall, ob dessen Identität erhalten bleibt, weil ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem Ursprungsbetrieb gegeben und das betriebliche Substrat, auf das sich das Betriebsratsamt bezieht, weitgehend unverändert geblieben ist (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 20) .

    Durch eine bloße Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt worden ist, nicht berührt (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 21) .

    bb) Dem Senat ist auch eine Prüfung aufgrund gerichtskundiger, die Verfahren - 1 ABR 19/21 - und - 1 ABR 20/21 - betreffender Tatsachen verwehrt.

    Die "Auflösungsvereinbarung" könnte dann aber erst recht nicht zu einem Verlust der Identität des Kombi-VZ W und der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats geführt haben (vgl. BAG 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 22) .

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Einem nicht (mehr) existenten Gremium kommen keine betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen (mehr) zu (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 21) .

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 16 f.) .

    Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihm eingelegten Rechtsmittels (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Eine gerügte Verletzung ggf. mit der Auflösung der Betriebsführungsgemeinschaft verbundener Mitbestimmungsrechte war Gegenstand einer beim Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts unter - 1 ABR 19/21 - geführten Rechtsbeschwerde des zu 1.

    Zwar haben der Antragsteller und die Beteiligten zu 2., 3. und 4. jeweils einen das Rechtsbeschwerdeverfahren - 1 ABR 19/21 - betreffenden Schriftsatz zur Akte gereicht; sie haben sich aber nicht konkret zur Spaltung und Identität des Betriebs in tatsächlicher Hinsicht verhalten.

    bb) Dem Senat ist auch eine Prüfung aufgrund gerichtskundiger, die Verfahren - 1 ABR 19/21 - und - 1 ABR 20/21 - betreffender Tatsachen verwehrt.

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Zwar kann nach der gesetzlichen Betriebsverfassung für Betriebe verschiedener Rechtsträger kein gemeinsamer Gesamtbetriebsrat errichtet werden, was grundsätzlich auch für Gemeinschaftsbetriebe gilt (ausf. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 ff., BAGE 121, 168) .

    Aus der im Zuge der BetrVG-Reform 2001 neu geschaffenen Regelung des § 47 Abs. 9 BetrVG folgt, dass Betriebsräte von Gemeinschaftsbetrieben jeweils Mitglieder in sämtliche bei den Trägerunternehmen zu errichtenden Gesamtbetriebsräte entsenden (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19, BAGE 121, 168) .

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Die Interessen der in dem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer werden von allen Mitgliedern des im Gemeinschaftsbetrieb gewählten Betriebsrats - unabhängig von ihrer Unternehmenszugehörigkeit - vertreten (vgl. BAG 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 55, BAGE 172, 1) .

    Ein solcher Betriebsrat entsendet nicht für jedes konzernangehörige Trägerunternehmen, in dem kein weiterer Betriebsrat gebildet ist, zwei seiner Mitglieder in den Konzernbetriebsrat, sondern insgesamt zwei seiner Mitglieder (BAG 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 52, BAGE 172, 1) .

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen wird der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 19; 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .

    In diesem Fall bestünde schon ein zu großer zeitlicher Abstand (unbeachtlich weiterer Fragestellungen) zwischen dem Ende des Übergangsmandats und dem Beginn der Amtszeit des (neu gewählten) Betriebsrats im Kombi-VZ W, der - jedenfalls im Hinblick auf den hier vorliegenden Verfahrensgegenstand - eine verfahrensrechtliche Funktionsnachfolge und damit eine Beteiligtenfähigkeit des rechtsbeschwerdeführenden Betriebsrats ausschlösse (vgl. BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 49) .

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    In der erstrebten Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Gesamtbetriebsrats liegt regelmäßig ein zulässiges Begehren (vgl. für den Konzernbetriebsrat BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 27) .

    beteiligten Arbeitgeberin zu hören, denn auch diese sind vom Verfahrensgegenstand in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen (vgl. zur Beteiligungsfrage BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - Rn. 33) .

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Eine erfolgreiche Anfechtung hat entsprechend § 19 Abs. 1 BetrVG keine rückwirkende Kraft, sondern wirkt nur für die Zukunft (vgl. zur Wahlanfechtung BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; BeckOK ArbR/Besgen Stand 1. Juni 2022 BetrVG § 19 Rn. 26) .
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Es handelt sich um eine Dauereinrichtung (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 33, BAGE 149, 261; 5. Juni 2002 - 7 ABR 17/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 101, 273) , deren Bestand nicht von ihren Mitgliedern abhängig ist (vgl. BAG 16. März 2005 - 7 ABR 37/04 - zu B II 3 a aa (1) der Gründe, BAGE 114, 110) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
    Ein fehlerhafter Entsendebeschluss kann entsprechend § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 10/04 - zu B I 1 der Gründe) .
  • BAG, 05.06.2002 - 7 ABR 17/01

    Gesamtbetriebsrat - Zum Fortbestand bei Veräußerung sämtlicher Betriebe auf ein

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 37/04

    Gesamtbetriebsausschuss - Erweiterung

  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 30/04

    Beschlussverfahren - Beteiligte

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 40/18

    Keine Entscheidung über Mitbestimmung des Betriebsrats bei Nutzung von Twitter

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

  • BAG, 19.10.2022 - 7 ABR 27/21

    Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung - Schwellenwert

    Ein auf die Feststellung des (Fort-)Bestands der Schwerbehindertenvertretung gerichteter Antrag betrifft ein Rechtsverhältnis (vgl. zum Gesamtbetriebsrat BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    a) Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen bzw. schwerbehindertenvertretungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird (für ein Beschlussverfahren unter Beteiligung des Betriebsrats BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12 mwN) .

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - aaO) .

    Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit der Schwerbehindertenvertretung führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihr eingelegten Rechtsmittels (vgl. zu einem vom Betriebsrat eingelegten Rechtsmittel BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 13 mwN) .

    Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Existenz des rechtsmittelführenden Gremiums ist (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN).

    Das gilt auch für einen Antrag, dessen Gegenstand nicht die Existenz des Gremiums ist (vgl. zur im Zusammenhang mit der Rechtsmittelbefugnis zu prüfenden Beteiligtenfähigkeit BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 11; 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .

    aa) Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12; 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 14) .

    Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17) .

    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14; 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 11; 8. März 2022 - 1 ABR 20/21 - Rn. 12) .

    Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird (st. Rspr., vgl. BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12 mwN) .

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zu (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 09.02.2023 - 7 ABR 6/22

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis ( BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 11; 8. März 2022 - 1 ABR 20/21  -  Rn. 12 ) .

    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens - auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2022 - 3 TaBV 31/22

    Keine Nachwirkung eines anderen Tarifvertrags auf Kündigung des

    Ändert sich aber die bisherige Betriebsidentität, auf deren Grundlage ein Betriebsrat gewählt worden ist, endet dessen originäres Amt (vgl. BAG vom 01.06.2022 - 7 ABR 41/20, juris, Rz. 25 f.; BAG vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98, juris, Rz. 34).

    Fehlt sie dem Antragsteller, ist sein Antrag als unzulässig zurückzuweisen (vgl. BAG vom 01.06.2022 - 7 ABR 41/20, juris, Rz. 12 f.).

    Ist das Amt des an einem Beschlussverfahren beteiligten Betriebsrats erloschen, ohne dass ein neuer Betriebsrat als Funktionsnachfolger gewählt wurde, endet damit seine Beteiligtenfähigkeit (BAG vom 01.06.2022 - 7 ABR 41/20, juris, Rz. 13).

    Der Antrag auf Feststellung des Fortbestands und damit also der Existenz des Antragstellers betrifft das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis der Beteiligten zu 1 und 2 und ist einer gerichtlichen Feststellung nach § 256 Abs. 1 ZPO zugänglich (vgl. auch BAG vom 01.06.2022 - 7 ABR 41/20, juris, Rz. 19).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Der im Juli 2023 neu gewählte unternehmenseinheitliche Betriebsrat ist Funktionsnachfolger des im Beschwerdeverfahren zu 4. beteiligten Gremiums (vgl. zur verfahrensrechtlichen Funktionsnachfolge BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 23) .
  • LAG Hessen, 05.02.2024 - 5 TaBVGa 15/24
    Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, eine Sachentscheidung zu erlangen (vgl. etwa BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14 mwN., AP Nr. 19 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt den Gesetzesmaterialien eine Indizwirkung zu (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 21.06.2023 - 7 AZR 234/22

    Ruhen des Verfahrens - Terminantrag - Frist

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2022 - 3 TaBV 47/21

    Einigungsstelle; Zeitpunkt der Begründung eines Restmandats bei

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 10 TaBVGa 2/23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Feststellungsverfügung - Zulassung eines

  • ArbG Hamburg, 11.01.2024 - 4 Ca 184/23

    Tarifvertraglicher Ausschluss des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung

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